Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen TST Reclamewerken und ihren Kunden. Sie wurden gemäß dem belgischen Wirtschaftsgesetzbuch erstellt und gelten sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Verträge und Dienstleistungen von TST Reclamewerken (Koolmijnlaan 58, 3550 Heusden-Zolder, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BE 0847.230.662), im Folgenden „TST“ genannt, mit ihren Kunden (im Folgenden „der Kunde“).
Mit der Anforderung eines Angebots, der Erteilung eines Auftrags oder dem Abschluss eines Vertrags akzeptiert der Kunde diese Bedingungen in vollem Umfang. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von TST gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote von TST sind unverbindlich und gelten für einen Zeitraum von 30 Kalendertage, sofern nicht anders angegeben. Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem TST die Bestellung oder das unterzeichnete Angebot schriftlich (per E-Mail) bestätigt oder wenn mit der Ausführung begonnen wird. Offensichtliche Irrtümer oder Schreibfehler in einem Angebot sind für TST nicht bindend.
Bei maßgeschneiderten Lösungen kann TST eine Digitale Entwurfsvorschau („Bon à tirer“) zur Freigabe vorlegen. Die schriftliche Freigabe des Kunden gilt als endgültige Zustimmung zu Entwurf, Text, Farben und Abmessungen. TST haftet nicht für Fehler, die der Kunde bei dieser Freigabe nicht bemerkt hat.
Preise & Bezahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum. TST kann für maßgeschneiderte Lösungen oder größere Aufträge eine Vorauszahlung Fragen, die Sie vor Beginn der Produktion stellen sollten.
Zahlungsausfälle – Unternehmen (B2B)
Bei nicht fristgerechter Zahlung fallen von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 über Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften an, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags (mindestens 50 €).
Zahlungsausfall – Verbraucher (B2C)
Gegenüber Verbrauchern werden die Zinsen und die Schadensersatzklausel gemäß Buch XIX des Wirtschaftsgesetzbuchs angewendet, nachdem eine kostenlose erste Mahnung erfolgt ist und die gesetzliche Wartefrist abgelaufen ist. Der Schadensersatz bleibt innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen und gilt umgekehrt zugunsten des Verbrauchers, sollte TST in Verzug geraten.
Ausführung, Fristen und Lieferung
TST führt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den Regeln der Kunst aus. Da unsere Dienstleistungen größtenteils Maßanfertigung betreffen, sind die angegebenen Ausführungs- und Lieferfristen stets unverbindlich. In der Regel dauert ein Projekt etwa 5 Werktage realisiert, doch die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt von der Art, dem Umfang und der Komplexität des Projekts, der rechtzeitigen Lieferung korrekter Dateien sowie der Freigabe der Vorschau ab.
Eine Überschreitung einer vorläufigen Lieferfrist begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens TST vor. Die vollständigen Bestimmungen bezüglich Lieferung und Montage finden Sie in unseren Lieferbedingungen.
Stornierung und Widerrufsrecht
Stornierung durch den Kunden
Storniert der Kunde einen bestätigten Auftrag, ist eine Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen, die bestellten Materialien und den entgangenen Gewinn zu zahlen, wobei ein Mindestbetrag von 30 % des Auftragswerts gilt.
Widerrufsrecht – Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Ein Verbraucher, der einen Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail) abschließt, verfügt grundsätzlich über ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Kalendertage.
Eigentumsvorbehalt und geistiges Eigentum
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Hauptbetrags, der Kosten und etwaiger Zinsen Eigentum von TST. Die Gefahr geht jedoch ab Lieferung oder Aufstellung auf den Kunden über.
Geistiges Eigentum: Entwürfe, Skizzen, Druckdateien und von TST erstellte Werke bleiben deren geistiges Eigentum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Logos, Texte und Bilder frei von Rechten Dritter sind, und stellt TST von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
Haftung
TST haftet ausschließlich für unmittelbare Schäden, die auf ein ihr zuzurechnendes grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist die Haftung von TST in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Auftrags beschränkt.
TST haftet weder für indirekte Schäden oder Folgeschäden (wie entgangenen Gewinn oder Rufschädigung) noch für geringfügige Farb- oder Maßabweichungen, die den Druck- und Beschriftungsverfahren innewohnen, noch für Schäden, die durch eine fehlerhafte oder unvollständige Datenübermittlung seitens des Kunden entstehen. In Bezug auf Verbraucher bleiben deren zwingende gesetzliche Rechte von diesen Einschränkungen unberührt.
Garantie & Reklamationen
Sichtbare Mängel sind vom Kunden innerhalb von 8 Kalendertage nach Lieferung oder Montage per E-Mail an info@tst-reclamewerken.be. Versteckte Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Feststellung gemeldet werden.
Für Verbraucher gilt darüber hinaus die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bei Nichtkonformität gemäß dem WER. Diese Garantie deckt weder normalen Verschleiß, Verfärbungen durch langfristige Sonneneinstrahlung und Witterungseinflüsse außerhalb der angegebenen Lebensdauer der Materialien noch Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder unzureichende Wartung ab.
Höhere Gewalt
TST ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird, darunter unter anderem: Streiks, Brände, Maschinenausfälle, Rohstoffmangel, Transportstörungen, Pandemien und behördliche Anordnungen. In diesem Fall werden die Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.
Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Für alle Verträge mit TST gilt ausschließlich das Belgisches Recht gilt.
Im Falle einer Streitigkeit bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung. Für Verbraucher kann die Streitigkeit auch der Verbraucherombudsstelle (www.consumentenombudsdienst.be) oder das europäische ODR-Plattform. Wird keine Einigung erzielt, so sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Limburg, Zweigstelle Hasselt zuständig, unbeschadet der zwingenden Zuständigkeitsvorschriften zugunsten des Verbrauchers.